Ehrensordnung – Kreismusikverband Cloppenburg e.V. Stand vom 16. November 2009
Vorbemerkungen: Nachfolgend sind die Ehrungsmöglichkeiten des Kreismusikverbandes Cloppenburg e.V. aufgeführt. Diese Ehrungen sind kostenlos. Alle Ehrungsanträge sind durch den Verein an den Verband zu richten, und werden i.d.R. anlässlich des Kreismusikfestes durchgeführt. Andere Ehrungsdurchführungen sind mit Begründung zu beantragen und werden durch den Vorstand geprüft.
A. Mitgliedsvereine
- Ordentliche Zugehörigkeit zum Verband (Mitgliedschaft)
25, 40, 50, 60, u.s.w. Jahre = Urkunde mit Rahmen
- Voraussetzungen
- Antrag durch den Verein
- Mehrheitsbeschluss des geschäftsführenden Vorstandes
- Jubiläen von Mitgliedsvereinen
25, 40, 50, 75, 100, 125 u.s.w. Jahre Bestehen = Ehrenteller
- Voraussetzung
- Antrag durch den Verein
- Mehrheitsbeschluss des geschäftsführenden Vorstandes
- Besondere Leistungen eines Mitgliedsvereines können auf Beschluss des Vorstandes mit einer Ehrengabe gewürdigt werden. ( z.B.: Notengabe)
B. Funktionäre
1. Ausscheiden von Mitglieder des erweiterten Vorstandes aus dem Kreisvorstand
a.) eine Wahlperiode (3 Jahre) = Urkunde *)
b.) zwei Wahlperioden (6 Jahre) = Urkunde mit Rahmen *)
c.) drei Wahlperioden (9 Jahre) = Verdienstmedaille plus Urkunde mit Rahmen
d.) vier und mehr Wahlperioden (12 u.m. Jahre) = Besondere Ehrengabe *)
Die Ernennung zum Ehrenvorstandsmitglied ist von Fall zu Fall zu prüfen und bleibt davon unberührt **)
- Voraussetzung
- *) = Mehrheitsbeschluss des Vorstandes
- **) = Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung
2. Vorstandsmitglieder des Kreisverbandes und der Mitgliedsvereine
(Vorsitzende, Stellvertreter, Dirigenten, Schrift-. Kassen-, Noten-, Instrumenten-, Jugendwarte usw)
10 Jahre = Ehrennadel Bronze, 20 Jahre = Ehrennadel Silber, 25 Jahre = Ehrennadel Gold
30, 40, 50, 60 u.m. Jahre = Ehrenurkunde mit Rahmen
- Voraussetzung
- Antrag durch den Kreisvorstand/Vereinsvorstand mit Werdegang des zu Ehrenden
- Mehrheitsbeschluss des Vorstandes
Zeiten, die in einem anderen Musikverein absolviert wurden, sind anzugeben und werden anerkannt
C. Einzelmitglieder
1. Musikerinnen und Musiker von Vereinen
25 Jahre = Anstecknadel mit Urkunde, Kreismusikverband
40 Jahre = Ehrennadel in Gold mit Jahreszahl und Urkunde, Niedersächsischer Musikverband
50 u.m. Jahre = Ehrennadel in Gold mit Kranz ,Jahreszahl und Diamant und Ehrenbrief, BDMV *)
*) = Bei diesen Ehrungen ist der lückenlose Nachweis der aktiven Tätigkeit aus der Mitgliederbestandsliste zu erbringen.
- Voraussetzung
- Antrag des Vereins
- Ehrung auf dem Kreismusikfest, oder auf Antrag bei einem Fest des Vereins
- Der zu Ehrende sollte anwesend sein (In besonderen Einzelfällen kann der Vorstand die Ehrung stellvertretend entgegennehmen)
Zeiten, die in einem anderen Musikverein absolviert wurden, sind anzugeben und werden anerkannt.
2. Besondere Leistungen = Urkunde, Ehrengabe, Ständchen
- Voraussetzung
- Hervorzuhebende, beispielhafte Einzelleistung (z.B.: Bundessieger bei Jugend musiziert, Sieger bei Landes- oder Bundesmeisterschaft, o.ä.)
- Mehrheitsbeschluss des Vorstandes
D. Besonderheiten
Der Vorstand entscheidet i.d.R. über die Ehrungsanträge. Es können Abordnungen in Uniform mit oder ohne Ständchen entsandt werden. Der Vorstand entscheidet bei Todesfällen ob ein Nachruf in der Zeitung geschaltet wird, ob ein Kranz getragen wird, ob Mitglieder teilnehmen, u.s.w. Der Vorstand entscheidet bei Hochzeiten (Grün, Silber, Gold) und runden Geburtstagen von Vorstandsmitgliedern des Verbandes über Teilnahme und das Gastgeschenk. Persönliche Einladungen sind hiervon unberührt.